Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 08.01.2026
Anbieter (Rechtsträger): Werbeagentur Schreiber, Max-Eyth-Straße 21, 74385 Pleidelsheim, Deutschland
USt-IdNr.: DE 329 241 712
Marke/Angebot: SONGORIA · Kunde/Besteller (nachfolgend „Kunde“) · Geltung für Verbraucher (B2C) und Unternehmer (B2B).

Platzhalter: Anbieter-Details (Firma/Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, ggf. USt-ID) ergeben sich aus dem Impressum. Diese AGB gelten ergänzend zu Paketbeschreibungen, Angeboten und Auftragsbestätigungen.

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Anbieter und Kunde über die Erstellung und Lieferung individuell produzierter Musikstücke und Audioprodukte (z. B. Wunschlied, Hochzeitssong, Jingle, Firmen-/Vereinshymne, Social-Sound) – unabhängig davon, ob die Produktion KI-gestützt erfolgt.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung in Textform durch den Anbieter.

(3) Individuelle Vereinbarungen (Auftragsbestätigung/Angebot/Lizenzvereinbarung) haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Begriffe / Definitionen

(1) „Werk“ ist das vom Anbieter erstellte Musikstück/Audioprodukt inkl. Text, Komposition/Arrangement, Aufnahme/Produktion, Mix/Master sowie ggf. Versionen (Instrumental/Cuts) nach Vereinbarung.

(2) „KI-gestützt“ bedeutet, dass zur Erstellung oder Bearbeitung Software eingesetzt wird, die algorithmisch Inhalte generiert oder verändert (z. B. Gesangsstimme, Instrumentierung, Sounddesign, Mixing, Textideen).

(3) „Privatpakete“ sind Pakete ohne kommerzielle Nutzungsrechte (private Nutzung). „Business-Paket“ ist das Paket, das kommerzielle Nutzungsrechte einräumt (siehe § 12).

(4) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ gemäß § 14 BGB.

3. Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter erstellt ein individuelles Werk auf Basis der Kundenangaben (Briefing). Umfang und Qualität richten sich nach dem gewählten Paket bzw. der Auftragsbestätigung (z. B. Länge, Stil, Stimme(n), Format, Anzahl Korrekturen).

(2) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von Projektdateien, Einzelspuren (Stems), MIDI, Noten oder Rohaufnahmen.

(3) Der Anbieter kann zur Vertragserfüllung Dritte einsetzen.

4. Vertragsschluss

(1) Eine Anfrage (z. B. Formular/E-Mail) ist unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt und die wesentlichen Vertragsinhalte (Leistung, Preis, ggf. Lieferzeit) vereinbart sind.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Produktionsstart von einer (Teil-)Zahlung abhängig zu machen.

5. Preise, Zahlung, Fälligkeit

(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Zusatzleistungen (z. B. Streaming-Upload, zusätzliche Versionen, erweiterte Rechte) werden gesondert berechnet.

(2) Zahlungsmodalitäten (Vorkasse/Anzahlung/Restzahlung) ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit (u. a. Namen/Schreibweisen, Daten, Inhalt, No-Gos).

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit aller Vorgaben/Materialien (z. B. Marken, Logos, Texte, Audio-Snippets).

(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Lieferfristen angemessen; Mehraufwand kann berechnet werden.

7. KI-gestützte Produktion / künstlerische Freiheit

(1) Der Anbieter erbringt eine kreative/künstlerische Leistung. Innerhalb des vereinbarten Briefings besteht künstlerische Gestaltungsfreiheit (z. B. Melodie, Arrangement, Sounddesign, Stimmcharakter).

(2) Der Anbieter darf KI-gestützte Tools einsetzen. Der Kunde erkennt an, dass KI-Systeme im Einzelfall unvorhersehbare Ergebnisse erzeugen können (z. B. Aussprache, Artefakte, zufällige stilistische Ähnlichkeiten).

(3) Eine exakte 1:1-Nachbildung eines Referenzsongs wird nicht geschuldet. Vorgaben wie „genau wie Artist X“ sind unzulässig; der Anbieter kann solche Aufträge ablehnen oder Anpassungen verlangen.

8. Änderungen / Korrekturschleifen / Zusatzleistungen

(1) Enthaltene Korrekturen gelten nur im vereinbarten Umfang (Anzahl/Art). Korrekturen sind i. d. R. kleinere Anpassungen (z. B. einzelne Textstellen, Betonung/Aussprache, kleine Mix-Anpassungen).

(2) Grundlegende Änderungen (z. B. komplette Stil-/Story-Änderung, neue Dramaturgie, umfassende Umgestaltung) gelten als Neuproduktion und können gesondert berechnet werden.

9. Lieferung, Abnahme, Mängel

(1) Die Lieferung erfolgt digital (z. B. per E-Mail/Download-Link) in den vereinbarten Formaten (typisch MP3; ggf. WAV).

(2) Der Kunde prüft das Werk zeitnah. Technische Mängel sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(3) Subjektives Nichtgefallen stellt keinen Mangel dar, sofern das Werk vertragsgemäß entsprechend Briefing/Bestätigung erstellt wurde.

(4) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen, sofern keine wesentlichen technischen Mängel vorliegen.

10. Widerruf (nur Verbraucher/B2C)

(1) Verbraucher haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht.

(2) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

(3) Die Widerrufsbelehrung sowie die erforderliche Zustimmung/Bestätigung werden im Rahmen der Auftragsbestätigung / des Bestellprozesses bereitgestellt.

11. Nutzungsrechte – Grundsatz (Privatpakete vs. Business)

(1) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

(2) Privatpakete: Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur privaten Nutzung (z. B. Geschenk, private Feier, private Nutzung im Familien-/Freundeskreis).

(3) Kommerzielle Nutzung ist bei Privatpaketen ausgeschlossen. Kommerzielle Nutzungsrechte werden ausschließlich im Rahmen des Business-Pakets (§ 12) eingeräumt.

(4) Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist unzulässig: Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Upload in Stock-/Content-Libraries, Nutzung zur Erstellung weiterer Werke (Templates/Baukasten), Veröffentlichung als „eigene“ Produktion durch Dritte.

12. Business-Paket – kommerzielle Nutzungsrechte

(1) Bei Buchung des Business-Pakets erhält der Kunde – nach vollständiger Zahlung – die in der Auftragsbestätigung definierte kommerzielle Lizenz (Zweck, Kanäle, Dauer, Gebiet).

12.1 Typischer Umfang (wenn nicht anders vereinbart)

  • Nutzung auf Unternehmens-/Vereinskanälen (Website, Social Media, Präsentationen, Events, interne/öffentliche Veranstaltungen)
  • Nutzung im Rahmen von Marketingkommunikation (z. B. Image, Recruiting, Messe, Event)

12.2 Einschränkungen (wenn nicht ausdrücklich freigegeben)

  • Radio/TV/Kino, großflächige Kampagnen oder umfangreiche Paid-Ad-Spendings nur nach gesonderter Lizenzvereinbarung
  • Weiterverkauf/Unterlizenzierung/Stock-Plattformen ausgeschlossen
  • Distribution über Label/Publisher/Aggregatoren nur nach § 13 (Streaming-Upload) bzw. ausdrücklicher Freigabe

13. Streaming-Upload (Spotify/Apple Music etc.) – nur gegen Aufpreis

(1) Der Anbieter kann dem Kunden gegen Aufpreis eine Distributions-/Upload-Leistung anbieten (z. B. Spotify, Apple Music, Amazon Music, YouTube Music), sofern dies in der Auftragsbestätigung vereinbart wird.

(2) Der Anbieter schuldet im Rahmen dieser Zusatzleistung die technische/organisatorische Durchführung des Upload-Prozesses bzw. die Einreichung über entsprechende Dienstleister. Ein bestimmter Veröffentlichungstermin, eine dauerhafte Verfügbarkeit oder eine garantierte Freischaltung durch Plattformen wird nicht geschuldet (Plattform-Policies, Prüfungen und technische Prozesse liegen außerhalb des Einflussbereichs).

(3) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der Metadaten, soweit er diese vorgibt (Künstlername, Titel, Cover, Credits, ISRC/UPC sofern vorhanden). Der Anbieter kann Vorgaben ablehnen, die Rechte Dritter verletzen oder gegen Plattformregeln verstoßen.

(4) Bei Privatpaketen ist Streaming-Upload nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und keine kommerzielle Nutzung begründet; für kommerzielle Zwecke ist das Business-Paket erforderlich.

14. Rechte Dritter, Unzulässige Vorgaben, Freistellung

(1) Der Kunde darf keine Vorgaben machen oder Inhalte liefern, die Rechte Dritter verletzen (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte), insbesondere keine geschützten Songtexte, bekannten Melodien oder „Soundalike“-Aufträge („genau wie Künstler X“).

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine umfassende Rechtsprüfung (z. B. Plagiats-/Markenrecherche) durchzuführen, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus kundenseitigen Vorgaben/Materialien oder aus einer Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

15. Referenzen / Portfolio

Der Anbieter darf das Werk oder Auszüge hiervon nur dann als Referenz/Portfolio (Website/Social) verwenden, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich in Textform zugestimmt hat (Opt-in). Eine Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

16. Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Keine Haftung für Plattformentscheidungen, Content-ID-Claims, Policy-Sperren oder Verfügbarkeiten, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs liegen.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig (B2B) – der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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